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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Weiterführende Links
Mioara-Dorina Salamone

Einwohnermeldeamt, Passwesen

Martina Bugl

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Fundwesen

Margit Frieß

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Standesamt

Daniela Helbing

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Fundwesen

Stephanie Schüßler

Leitung Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt/Standesamt

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