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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Mioara-Dorina Salamone

Einwohnermeldeamt, Passwesen

Martina Bugl

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Fundwesen

Margit Frieß

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Standesamt

Daniela Helbing

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Fundwesen

Stephanie Schüßler

Leitung Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt/Standesamt

Alle Leistungen