Ortssprecherwahl für Obermühlhausen

Wahlvorschläge bis 23. Oktober 2026 einreichen
Ortssprecherwahl für den Ortsteil Obermühlhausen
Am Mittwoch, 9. Dezember 2026, wird für den Ortsteil Obermühlhausen eine Ortssprecherin bzw. ein Ortssprecher für die Dauer der noch verbleibenden Amtszeit des Gemeinderats gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Obermühlhauser Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag:
- Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten in Obermühlhausen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht gemäß Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 9. Oktober 2026 bis 23. Oktober 2026 im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1, Zimmer 006, zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden (Bitte beachten Sie: mittwochs findet kein Parteiverkehr statt). Innerhalb dieser Frist können auch Einsprüche gegen die Einträge im Wählerverzeichnis vorgebracht werden.
Wahlvorschläge einreichen
Zur Wahl aufstellen lassen kann sich jede wahlberechtigte Person. Wahlvorschläge können von allen Wahlberechtigten eingereicht werden; Selbstvorschläge sind ausdrücklich zulässig. Betrifft der Vorschlag nicht die eigene Person, muss die vorgeschlagene Person durch ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag das Einverständnis bestätigen.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr, im Rathaus Dießen, Hauptamt, Marktplatz 1, 86911 Dießen am Ammersee eingegangen sein. Entsprechende Vordrucke sind im Rathaus erhältlich oder hier online abrufbar.
Durchführung als reine Briefwahl
Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten die vollständigen Wahlunterlagen im Zeitraum vom 2. November 2026 bis 13. November 2026 automatisch nach Hause gesandt. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 13. November 2026 keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Dienstag, 8. Dezember 2026, 16:00 Uhr, beim Markt Dießen am Ammersee eingehen. Sie können per Post übersandt oder direkt in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Besonderheit beim Stimmzettel
Die Wahl findet ohne Bindung an die offiziellen Wahlvorschläge statt. Das bedeutet: Sie können unabhängig von den eingereichten Vorschlägen jede andere wahlberechtigte Person des Ortsteils in ein freies Feld auf dem Stimmzettel eintragen. Jede stimmberechtigte Person hat genau eine Stimme.
Öffentliche Auszählung
Die Stimmenauszählung ist öffentlich und findet am Mittwoch, 9. Dezember 2026, ab 8:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Marktplatz 1, 86911 Dießen am Ammersee) statt.