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Markt Dießen am Ammersee

Jugendetat 2027: Vereine können Zuschüsse beantragen

Noch bis zum 01.10.2026 können Anträge für das kommende Jahr gestellt werden

Der Markt Dießen am Ammersee gewährt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Dießener Vereine. Fördervereine können dabei nicht unterstützt werden. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist die aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche im jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Abgabetermin für den Förderantrag 2027 ist der 01.10.2026.

 

Zuschüsse können für jugendliche Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Dießen am Ammersee und ebenso für nicht anerkannte Übungsleiter beantragt werden. So erhalten Vereine für jedes jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Jahrgänge ab 2009) eine Förderung in Höhe von 40 Euro, für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Jahrgänge 2006-2008) gibt es 30 Euro. Nicht anerkannte Übungsleiter in den örtlichen Vereinen können mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro gefördert werden.

 

Alle Anträge sind im Rathaus einzureichen. Abgabetermin ist, unter Beifügung entsprechender Mitgliederlisten, der 01.10.2026. Ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Förderung besteht nicht. Sie erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde.

 

Die Zuschussanträge liegen im Rathaus, Raum Nr. 104 zur Abholung bereit oder können unter www.diessen.de abgerufen werden. Weitere Auskünfte werden unter Tel. 08807 9294-49 erteilt. 

 

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