Für mehr Sicherheit auf dem Schulweg in der dunklen Jahreszeit

Schnittpflichten privater Grundstückseigner
Mit dem Ende der sommerlichen Schnittbeschränkungen am 30. September ist es wieder an der Zeit, Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen und Wege zurückzuschneiden.
Da es morgens zunehmend länger dunkel ist, kommt der Sicherheit auf den Schulwegen besondere Bedeutung zu. Überhängende Äste und weit in Gehwege ragende Hecken können die Sicht behindern und Fußgänger gefährden. Freie Gehwege, gut erkennbare Verkehrsschilder und eine uneingeschränkte Straßenbeleuchtung sind daher besonders für unsere Schulkinder wichtig.
Der Markt Dießen am Ammersee bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bepflanzung zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Geh- und Radwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern, Fahrbahnen bis 4,50 Metern frei bleiben.
- Verkehrsschilder und Straßenleuchten dürfen nicht durch Äste oder Sträucher verdeckt werden.
- An Kreuzungen und Einmündungen muss die Sicht frei bleiben.
- Abgestorbene oder gefährliche Äste sind fachgerecht zu entfernen.
Stärkere Rückschnitte sind ab Oktober grundsätzlich wieder möglich. Dabei sind weiterhin geltende naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
Jeder Rückschnitt trägt dazu bei, Schulwege sicherer zu machen und die Verkehrssicherheit für alle zu verbessern. Der Markt Dießen bedankt sich für Ihre Unterstützung.
Bei Fragen zum Rückschnitt und zu den geltenden Pflichten helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 08807 92 94 17 gerne weiter.