E-Scooter in Dießen

Regeln kennen und Rücksicht nehmen
E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild in Dießen und sind gerade bei Jugendlichen beliebt. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden über Fahrer, die beispielsweise durch die Seeanlagen oder die Mühlstraße mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs sind.
Deshalb ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen: E-Scooter dürfen grundsätzlich erst ab 14 Jahren gefahren werden und maximal 20 km/h schnell sein. In der verkehrsberuhigten Mühlstraße gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h). In den Seeanlagen besteht zudem ein Kraftfahrzeugverbot, E-Scooter dürfen dort daher nicht gefahren werden.
Hier sind auch die Eltern gefragt. Wer seinem Kind einen E-Scooter zur Verfügung stellt oder dessen Nutzung ermöglicht, sollte sich vergewissern, dass das Kind die geltenden Verkehrsregeln kennt. Wichtig: Unter 14 Jahren ist das Fahren eines E-Scooters nicht erlaubt. Bei einer Nutzung durch jüngere Kinder kann zudem der Versicherungsschutz eingeschränkt sein; je nach Versicherung und Einzelfall können für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte finanzielle Folgen entstehen.
E-Scooter können eine sinnvolle Form moderner Mobilität sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrzeuge regelkonform und mit Rücksicht auf andere genutzt werden. Fußgänger, Radfahrer und E-Scooter-Fahrer sollen sich in Dießen sicher und gut miteinander bewegen können.
Deshalb: Regeln kennen, Rücksicht nehmen – und als Eltern Verantwortung übernehmen.