Widerspruch gegen Datenübermittlung an Parteien
Auf Wunsch keine Weitergabe persönlicher Daten zur Europawahl am 9. Juni 2024
Im Hinblick auf die Europawahl 2024 am 9. Juni 2024 weisen wir auf das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten bei Gruppenauskünften an Parteien hin.
In den sechs Monaten vor der Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz – BMG). Gemäß § 50 Abs. 5 BMG haben die betroffenen Personen das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Seit Inkrafttreten des BMG am 01.11.2015 gilt, dass die betroffenen Personen bei ihrer Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Meldebehörde auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen sind (§ 50 Abs. 5 BMG).
Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Daten wie Name, Vorname, akademischer Grad und Anschrift bei etwaigen, zulässigen Anfragen von Parteien an diese übermittelt werden, sollen dies bitte umgehend gegenüber dem Markt Dießen am Ammersee, Einwohnermeldeamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bekannt geben, sofern Dießen der alleinige Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist.
In diesem Fall werden die Daten dann durch den Markt Dießen am Ammersee nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.