Jugendetat 2025: Zuschüsse jetzt beantragen

Vereine können die Anträge noch bis zum 01.10.2024 stellen
Der Markt Dießen am Ammersee gewährt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Dießener Vereine (ausgenommen Fördervereine).
Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist die aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche im jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Abgabetermin für die Förderung im kommenden Jahr ist der 01.10.2024.
Zuschüsse können für jugendliche Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Dießen am Ammersee und ebenso für nicht anerkannte Übungsleiter beantragt werden. So erhalten Vereine für jedes jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Jahrgänge ab 2007) eine Förderung in Höhe von 40 Euro, für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Jahrgänge 2004-2006) gibt es 30 Euro. Nicht anerkannte Übungsleiter in den örtlichen Vereinen können mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro gefördert werden.
Alle Anträge sind im Rathaus einzureichen. Sie können auch in digitaler Form per E-Mail gesendet werden. Abgabetermin ist, unter Beifügung entsprechender Mitgliederlisten, der 01.10.2024. Ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Förderung besteht nicht. Sie erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde.
Die Zuschussanträge liegen im Rathaus, Raum Nr. 104 zur Abholung bereit oder können unter hier abgerufen werden. Für weitere Auskünfte zum Jugendetat können sich Interessierte gerne vormittags unter der Telefonnummer 08807 9294-49 im Rathaus melden.