Jugendetat 2024: Zuschüsse jetzt beantragen

Vereine können noch bis zum 01.10.2023 Anträge für 2024 stellen
Der Markt Dießen am Ammersee gewährt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Dießener Vereine (ausgenommen Fördervereine).
Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist die aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche im jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind.
Abgabetermin für die Förderung im kommenden Jahr ist der 01.10.2023.
Zuschüsse können dabei für jugendliche Vereinsmitglieder und auch für nicht anerkannte Übungsleiter beantragt werden. So erhalten Vereine für jedes jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Förderung in Höhe von 40 Euro, für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gibt es 30 Euro.
Nicht anerkannte Übungsleiter in den örtlichen Vereinen können mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro gefördert werden.
Alle Anträge sind im Rathaus einzureichen. Abgabetermin ist, unter Beifügung entsprechender Mitgliederlisten, der 01.10.2023. Ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Förderung besteht nicht. Sie erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde.
Die Förderrichtlinien sowie die Zuschussanträge liegen im Rathaus, Raum Nr. 205 zur Abholung bereit oder können unter www.diessen.de abgerufen werden. Weitere Fragen zum Förderprogramm können telefonisch jeweils vormittags unter der Telefonnummer 08807 9294-34 gestellt werden.