Informationen zur Räum- und Streupflicht

Schnee von oben, Eis von unten.. das müssen Grundstückseigentümer oder auch Mieter beachten..
Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse erinnert der Markt Dießen am Ammersee an die Räum- und Streupflicht von Grundstückseigentümern oder deren Mietern.
Im gesamten Ortsgebiet sind an Grundstücke angrenzende Gehwege von Schnee, Schnee- oder Reifglätte und Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr freizuhalten.
Dazu sind insbesondere die Bürgersteige oder, falls die Straße über keinen Bürgersteig verfügt, eine Gehbahn am Straßenrand mit einer Mindestbreite von 1 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Glättegefahr besteht Streupflicht, jedoch sollen nur Sand oder Splitt verwendet werden. Tausalz oder ähnliche ätzende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden.
Der geräumte Schnee und die Eisreste sind neben den Gehwegen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Hecken, Sträucher und Bäume, die aus Grundstücken heraus auf Geh- und Radwege sowie in Fahrbahnen ragen, müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 m über Geh- und Radwegen sowie 4,50 m über Straßen frei bleibt.
Um den gemeindlichen Winterdienstfahrzeugen die Arbeit nicht unnötig zu erschweren, sollen Autofahrer beim Parken darauf achten, dass die Räumfahrzeuge noch ungehindert vorbeifahren können. Dafür ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3 m erforderlich.
Für Fragen zum Räum- und Streudienst sowie zum erforderlichen Rückschnitt von Bepflanzungen stehen die Mitarbeiterinnen des gemeindlichen Ordnungsamts unter der Rufnummer 08807 92 94 - 17 zur Verfügung. Details zur Räum- und Streupflicht sind außerdem in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ abrufbar.