Kommunalwahlen 2026

Briefwahlunterlagen werden ab 16.02. verschickt
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell bereits versendet.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, können den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen bereits jetzt stellen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bequem und einfach anhand des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich sowie über das Bürgerserviceportal. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Um den Versand der Briefwahlunterlagen vorbereiten zu können, ist eine zeitnahe Beantragung für das Wahlamt sehr hilfreich. Wir rechnen mit über 3.000 Briefwahlanträgen. Die Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen ist leider Handarbeit, die zeitaufwendig ist.
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 16.02.2026 versendet
Nach § 24 Abs. 1 S.1 der Wahlordnung (GLKrWO) dürfen Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens ab dem 16.02.2026 an die Wahlberechtigten herausgegeben oder verschickt werden.
Persönliche Beantragung: Ab dem 16.02. können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich vor Ort im Rathaus (Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 005) beantragen. Gerade in eiligen Fällen (z. B. anstehende Abwesenheit/Urlaubsreise etc.) können die Unterlagen sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Vor Ort steht im Eingangsbereich des Rathauses eine Wahlkabine zur Verfügung, sodass Sie auch gleich vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen können.