Start der Parkraumbewirtschaftung

Parkgebührenverordnung ab Februar 2025 wirksam
Der Marktgemeinderat hat für das Gemeindegebiet eine Neuordnung der aktuellen Parkgebührenverordnung beschlossen. Wurden bislang nur Parkgebühren an Wochenenden und Feiertagen für den P+R Parkplatz am Bahnhof sowie in der Von-Eichendorff-Straße und für das Parken an den Freizeitgeländen in St. Alban und Riederau erhoben, findet die Neufassung ab 01.02.2025 Geltung.
Das zugrundeliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung sieht drei Kategorien vor:
• Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung mit den Optionen Tages-, Monats- oder Jahresticket. Dies sind beispielsweise Pendlerparkplätze oder Parkflächen an den Strandbädern, bei denen man von einer längeren Aufenthaltsdauer ausgeht. Die Gebührenpflicht besteht ab 01.02.2025.
• Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung auf maximal drei Stunden. Hier ist kurzes Parken für kurze Wege, oder Aufenthalte, wie z. B. im Rahmen von Arztbesuchen, erwünscht. Dies betrifft also Parkplätze vornehmlich im Ortszentrum oder mit wichtiger Infrastruktur. Durch die Beschränkung soll das Langzeitparken an diesen Stellen vermieden werden. Die Gebührenpflicht besteht ab Aufstellung der Automaten Mitte Februar.
• Wohnmobilstellplätze mit Höchstparkdauer von drei Tagen. In der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr werden folgende Parkgebühren erhoben: ab dem Zeitpunkt der Zufahrt je Tag und Reisemobil 14,50 Euro. Die Höchstparkdauer wird auf drei Tage (72 Stunden) begrenzt. Die Gebührenpflicht besteht bereits, da hier keine Änderungen vorgenommen wurden.
Preise
Egal in welcher Zone (Wohnmobilstellplätze ausgenommen) man sich befindet, sind die ersten 30 Minuten immer kostenfrei. Bis 60 Minuten zahlt man 0,50 € und für jede weitere Stunde 1,00 €. Die Tageshöchstgebühr beträgt 6,00 €, wenn man kein Monats- oder Jahresticket besitzt. Die Monatskarte kostet 20 €, die Jahreskarte 120 €.
Ticket für kostenloses Parken bis zu 30 Minuten
Zu beachten ist, dass für das kostenfreie Kurzzeitparken von bis zu 30 Minuten ebenso ein Ticket am Automaten gezogen und im Auto hinterlegt werden muss. Diesen gebührenfreien Parkschein erhält man über die sogenannte „Semmeltaste“.
Jahresticket: Einmal zahlen - überall parken
Das praktische Jahresticket für 120 € kann ganz bequem online über die EasyPark-App, mit dem Zonencode 869112, gekauft werden. Beim Erwerb über die Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt, Zimmer 004 EG) ist der Betrag vor Ort bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Besonders für Bürgerinnen und Bürger, die vielfältig und zu verschiedensten Zwecken im Ort unterwegs sind, empfiehlt sich ein Jahresticket. Dieses gilt nämlich auch für Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung (Höchstparkdauer drei Stunden). Als Nachweis der Parkberechtigung muss dann zwingend zusätzlich gut sichtbar eine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegt werden. Das Jahresticket ist an das Kalenderjahr gebunden, es gilt von 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.
Bezahlung: Münzen, EC-Karte oder die EasyPark-App
Für den Nutzer sehr komfortabel ist die Installation der EasyPark-App auf dem Handy. In den betreffenden Zonen ist damit eine einfache, digitale und minutengenaue Bezahlung über das Smartphone möglich. Der gebührenpflichtige Zeitraum ist täglich von 9 Uhr bis 17 Uhr.
Vor Ort sind am Automaten vom Stundenticket über das Tagesticket bis hin zum Monatsticket alle Parkausweise erhältlich, mit Ausnahme des Jahrestickets. Die Zahlung am Automaten ist mittels Münzen, EC-Karte oder digital über die EasyPark-App möglich.
Start der Parkraumbewirtschaftung mit den großen Parkflächen
Die praktische Umsetzung beginnt mit den großen Parkplätzen ab 01.02.2025:
- Parkfläche St. Alban Ost
- Parkfläche St. Alban West
- Parkflächen Seeweg-Süd
- Parkfläche Riederau Nord-West
- Parkfläche Riederau Süd-West
- Parkfläche Riederau Seiboldstraße
- P + R Parkplatz Bahnhof
- Kiesfläche an der Markthalle
- Parkplatz Von-Eichendorff-Straße
- Parkplatz Jahnstraße (MTV)
- Jahnstraße Seitenstreifen
- Kiesparkplatz St.-Georg-Straße
- Parkplatz Klosterhof
- Parkplatz Münster
- Schützenstraßenparkplatz
Für die genannten Parkflächen sind Monatstickets erhältlich.
Wichtig dabei: Es ist nur an dem Parkplatz (aus Zone 1) gültig, an dem es gezogen wird. Das Ticket ist am Automaten lösbar, die genaue Bezeichnung des jeweiligen Parkplatzes ist dort angegeben.
Ausnahme für Kirchgänger
Eine Ausnahme von den grundsätzlichen Regelungen der Parkraumbewirtschaftung gibt es für die Parkplätze vor dem Marienmünster und am Klosterhof. Hier besteht die Gebührenpflicht
an Sonn- und Feiertagen erst ab 12:00 Uhr.
In der zweiten Phase ab Mitte Februar werden alle übrigen Parkplätze nachgezogen. Parkgebührenpflichtig sind dann alle entsprechend ausgewiesenen Parkflächen mit oder ohne zeitliche Beschränkung. Die Parkgebührenverordnung finden Sie hier. Die Informationen zu den Parkzonen, Ticketpreisen und Bezahlung sind hier verlinkt.
Für weitere Informationen oder zur Beantwortung von Fragen steht das Ordnungsamt unter ordnungsamt@diessen.de zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen erteilen gerne weitere Auskünfte.
Die Marktgemeinde Dießen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für mögliche Umstellungsphasen.