Naturschutzgebiet Ammersee-Südufer: Hundebesitzer werden um Achtsamkeit gebeten
Auch im Winterhalbjahr bis 28./29. Februar kommt es leider – oft durch Unwissenheit der Beteiligten - zu nachhaltigen Störungen dieses wichtigen Naturraums.
Im Süden des Ammersees liegt das große Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Es ist ganze 499 Hektar groß und ein wahrer Hotspot der Artenvielfalt. Es zählt als „Ramsar-Gebiet“ zu den Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung und ist als europäisches Natura 2000-Vogelschutz-Gebiet ausgewiesen. Viele Besucher kennen es vor allem vom Vogelturm in Dießen aus. Es erstreckt sich aber bis in die Raistinger Wiesen nach Süden und über die Neue Ammer hinweg bis nach Fischen im Osten. In der Zeit zwischen 01. März und 31. August darf das Gebiet aufgrund der vielen, stark bedrohten und seltenen Pflanzen- und Tierarten nicht betreten werden. Zu dieser Zeit brüten zum Beispiel der Große Brachvogel und das Braunkehlchen in den Wiesen am Boden und sind somit sehr empfindlich gegenüber Störungen. Auch die Sibirische Schwertlilie blüht dann in vielen Jahren in einem wahren blauen Blütenmeer.
Auch im Winterhalbjahr vom 01. September bis 28./29. Februar kommt es leider – oft durch Unwissenheit der Beteiligten - zu nachhaltigen Störungen dieses wichtigen Naturraums. Zwar ist es erlaubt, das Gebiet im Winter zu betreten - diese Erlaubnis erstreckt sich aber nur auf gemähte Streuwiesenflächen. Weder ungemähte Streuwiesen und stehende Schilfbereiche, noch Gehölze oder Uferbereiche dürfen betreten werden. Diese Regelung dient dem Schutz scheuer Wildtiere. Also solcher, die das ganze Jahr bei uns bleiben, wie die gefährdete Bekassine oder auch Feldhasen und Rehe. Die Riedlandschaft am Ammersee-Südende beherbergt auch seltene nordische Wintergäste wie Merlin, Raubwürger oder Kornweihen. Letztere Greifvögel beziehen ihre Schlafplätze in nicht gemähten Flächen am Südende. Auch das Graben und Wühlen von Hunden sollte in den Streuwiesen stets unterbunden werden.
Viele seltene Pflanzenarten können durch die Schädigung des Wurzelbereichs in der oberen Bodenschicht langfristig beeinträchtigt bzw. beschädigt werden. Dabei stellt die Beschädigung oder das Ausgraben von Pflanzen(-teilen) genauso wie das Gefährden von Tieren durch freilaufende Hunde einen artenschutzrechtlichen Verstoß dar. Hunde, die also dazu neigen Wildtieren nachzustellen oder Pflanzenteile auszugraben, müssen angeleint werden, da sonst ein Verstoß vorliegt, der durch ein Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden kann.
„Ich weiß, das klingt erstmal nach vielen Verboten“, erzählt Jana Jokisch, Gebietsbetreuerin vom Ammersee. Sie ist für die Seefläche und die Besucherlenkung am Ammersee-Südende zuständig. „Aber man muss bedenken, dass die Naturschutzgebiete für ganz viele seltene Tier- und Pflanzenarten die allerletzten Rückzugsorte darstellen. Für sie gibt es nirgendwo sonst mehr einen Platz, an dem sie überleben können. Ohne diese letzten Refugien wären Arten wie der Große Brachvogel hier zum Beispiel schon ausgestorben. Ich finde für den Erhalt dieser bedrohten Arten lohnt es sich doch Rücksicht zu nehmen und sich ein wenig einzuschränken.“