Grundsteuerreform 2025
Informationen und Zuständigkeiten bei Fragen und Einwänden zur Höhe der Grundsteuer
Grundsteuerreform 2025
Finanzamt: → Festlegung des Messbetrages
(Die alleinige Zuständigkeit liegt hier beim Finanzamt Landsberg am Lech)
Markt Dießen: → Erstellt die Zahlungsaufforderung
(Vollzug der vom Finanzamt übermittelten Daten)
Etwaige Korrekturen bei der Höhe der Grundsteuer sind ausschließlich aufgrund eines neuen Messbetragsbescheides durch das Finanzamt Landsberg am Lech möglich!
Der Markt Dießen muss auch evtl. unrichtige Messbescheide vollziehen und auf die Zahlung der Grundsteuer bestehen.
Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Dießen haben keine Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Grundsteuer, da der Messbetragsbescheid des Finanzamtes bindend ist.
→ Bei Zweifeln an der Höhe des Messbetrages und der hierdurch festgesetzten Grundsteuer bitten wir Sie,sich direkt an das Finanzamt Landsberg am Lech zu wenden und von Anfragen bei uns abzusehen!
Weitere Informationen finden Sie unterwww.grundsteuer.bayern.de.