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Bekanntmachung - Jugendetat Förderung 2026

    Foto: Pixabay

    Abgabetermin für die Förderung 2026 ist der 01. Oktober 2025

    Jugendetat 2026: Vereine können Zuschüsse beantragen.

    Der Markt Dießen am Ammersee gewährt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Dießener Vereine. Fördervereine können dabei leider nicht unterstützt werden. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist die aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung , wie viele Jugendliche im jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Abgabetermin für den Förderantrag 2026 ist der 01.10.2025.

     

    Zuschüsse können für jugendliche Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Dießen am Ammersee und ebenso für nicht anerkannte Übungsleiter beantragt werden. So erhalten Vereine für jedes jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Jahrgänge ab 2008 und jünger) eine Förderung in Höhe von 40 Euro, für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Jahrgänge 2005 - 2007) gibt es 30 Euro. Nicht anerkannte Übungsleiter in den örtlichen Vereinen können mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro gefördert werden.

    Alle Anträge sind im Rathaus einzureichen. Abgabetermin ist, unter Beifügung entsprechender Mitgliederlisten, der 01.10.2025. Ein Rechtsanapruch auf diese freiwillige Förderung besteht nicht. Sie erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes.

    Die Zuschussanträge liegen im Rathaus, Raum 104 zur Abholung bereit oder können unter www.diessen.de abgerufen werden. Für weitere Auskünfte zum Jugendetat können sich Interessierte gerne unter der Telefonnummer 08807/92 94 49 melden.

     

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