Badeordnung
für die Benutzung des Strandbades des Marktes Dießen a. Ammersee
in St. Alban
§ 1
Badeanstalt, Zweck
1) Der Markt Dießen unterhält das Strandbad in St. Alban als Badeanstalt.
2) Das Bad dient der Allgemeinheit zur Erholung und körperlichen Entspannung.
§ 2
Benutzung der Badeanlagen
1) Die Badeanlagen können von jedermann nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Badeordnung benutzt werden.
2) Ausgeschlossen von der Benutzung sind: Betrunkene, Personen, die an einer ansteckenden und/oder abstoßenden Krankheit leiden. Personen mit Hautausschlägen, Personen mit offenen Wunden sowie Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährden.
3) Kinder unter 6 Jahren ist der Besuch der Badeanlagen nur in Begleitung von Personen über 14 Jahren gestattet. Blinde Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht bewegen können, müssen von einer über 16 Jahre alten Person begleitet werden.
4) Personen, die wiederholt gegen die Sicherheit und Ordnung in den Badeanlagen verstoßen haben und gegen die aus diesem Grunde ein Benutzungsverbot erlassen worden ist, sind für die Dauer des Verbotes vom Betreten und von der Benutzung der Badeanlagen ausgeschlossen.
5) Jede gewerbliche Betätigung Dritter im Bereich der Badeanlagen bedarf der Genehmigung der Marktgemeinde.
§ 3
Badezeiten
1) Das Bad ist während der Badesaison täglich von 09.00 bis 20.00 Uhr für den allgemeinen Besuch geöffnet.
2) Bei Überfüllung, Personalschwierigkeiten, unvorhergesehenen Ereignissen und besonderen Anlässen ist der Markt berechtigt, das Bad oder Teile davon zu sperren oder vorzeitig zu schließen.
§ 4
Allgemeine Vorschriften
1) Die Badegäste dürfen sich nur in der üblichen ordnungsmäßigen Badekleidung in der Badeanstalt aufhalten. Die Badegäste sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was gegen die allgemeine Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit im Bad oder was gegen die guten Sitten verstößt. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, daß kein anderer durch ihn gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.
2) Die Badeeinrichtungen einschließlich aller Grünanlagen und Anpflanzungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung der Badeanlagen sowie der Einrichtungen und Gebrauchsgegenstände ist untersagt. Vorgefundene Verunreinigung und Beschädigungen sind unverzüglich dem Pächter zu melden. Nachträgliche Beschwerden oder Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
3) Besonders untersagt sind:
a) Lärm, der Betrieb von Tonträgern mit Lautsprechern, tragbare Fernsehgeräte und Musik-instrumente.
b) Rauchen in den Umkleideräumen sowie das Wegwerfen von Zigarren- und Zigaretten-stummeln, Streichhölzern und dergl.
c) Ausspucken auf den Boden und in das Badewasser.
d) Verrichten von Notdurft außerhalb der öffentlichen Toiletten.
e) Mitbringen von Tieren.
f) groben Unfug zu treiben, insbesondere mit Sand, Steinen, Wurzeln, Flaschen und dergl. zu werden, sowie andere Badegäste zu belästigen.
g) die mißbräuchliche Verwendung der Rettungsgegenstände.
h) das mutwillige Stoßen von anderen Personen ins Wasser
i) Ballspiele außerhalb der ausgewiesenen Spielzonen
j) Radfahren und Fahren mit motorbetriebenen Fahrgeräten innerhalb des Badegeländes.
§ 5
Aufsicht
Der Pächter ist verpflichtet, für Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er ist berechtigt, entsprechende Anordnungen zu treffen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Pächter ist befugt, Personen, die trotz Ermahnung gegen die Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen. Die entrichtete Eintrittsgebühr wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet.
§ 6
Fundgegenstände
Fundgegenstände, die im Bad gefunden werden, sind unverzüglich an der Badekasse abzugeben. Sie werden als Fundsache nach der hierfür geltenden Vorschrift des BGB (§§ 978 ff) behandelt.
§ 7
Haftung der Besucher
1) Die Besucher haften für alle Schäden, die sie bei der Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen dem Markt oder Dritten zufügen, nach den allgemein bestehenden Rechtsgrundgesetzen.
2) Für den Verlust oder die Beschädigung von Schlüsseln haftet der Besucher, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies gilt auch für etwa sonst überlassene Einrichtungsgegenstände.
3) Bei besonderer Verunreinigung der Badeinrichtungen hat der Gast ein Reinigungsentgelt zu entrichten.
§ 8
Haftung des Marktes
1) Die Benutzung der Einrichtung der Badeanlagen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr, die gesetzliche Haftpflicht des Marktes bleibt unberührt.
2) Für Schäden an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern usw. durch Diebstahl, Einbruch oder sonstige Beschädigung übernimmt der Markt keinerlei Haftung.
3) In Anbetracht der sich aus dem Badebetrieb ergebenden Gefahren haben die Badegäste die erforderliche Sorgfalt und die vom Markt zum Schutze der Besucher und zur Sicherung eines geordneten Badebetriebes getroffenen Anweisungen zu beachten.
4) Der Markt haftet für Personen- und Sachschäden aller Art, die sich bei der Benützung des Bades und seiner Einrichtungen ergeben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Bediensteten.
5) Ausgeschlossen von der Versicherung sind Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt und durch Witterungseinflüsse entstanden sind.
6) Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so ist der Schadensfall unverzüglich beim Pächter zu melden.
§ 9
Badegebühren
Jahreskarten für Einheimische; Erwachsene € 15,00
Jahreskarte für Einheimische; Kinder € 2,50
Tageskarte für Erwachsene € 3,00
(ab 18.00 Uhr € 1,00)
Tageskarte für Kinder € 1,00
(ab 18.00 Uhr frei)
Tageskarte für Familien € 7,00
(zwei Erwachsene und zwei Kinder)
Zehnerkarte allgemein; Erwachsene € 25,00
Zehnerkarte allgemein; Kinder € 5,00
für Jedermann:
Jahreskarte; Erwachsene € 40,00
Jahreskarte; Kinder € 10,00
Altersbegrenzung:
Kinder von Geburt bis einschl. 5 Jahre freier Eintritt
ab 6 Jahre bis einschl. 15 Jahre Kindereintrittspreis
ab 16 Jahre Erwachseneneintrittspreis
Zehnerkarten gelten jeweils nur für das Ausstellungsjahr.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Badeordnung tritt am 01.04.1999 in Kraft und wurde vom Gemeinderat Dießen in seiner Sitzung vom 08.03.1999 beschlossen.
§ 9 wurde in der Sitzung am 01.09.2008 neu gefasst.
Dießen a. Ammersee, den 01.12.2008
Markt Dießen a. Ammersee
Herbert Kirsch
Erster Bürgermeister
